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Leistungen

Behandlungspflege

Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung, zum Beispiel Medikamente, Injektionen und Verbandswechsel.

KI-Bild: Pflegefachkraft dokumentiert eine Behandlung am Tablet

Medizinische Pflege bei Ihnen zu Hause

Behandlungspflege ist medizinische Pflege nach Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Damit lässt sich eine Therapie zu Hause fortsetzen und ein Klinikaufenthalt oft verkürzen oder vermeiden. Unsere Pflegefachkräfte führen die Maßnahmen aus und dokumentieren jeden Einsatz.

Abgestimmt mit Ihrer Arztpraxis

Wenn sich etwas verändert, etwa der Blutzucker oder eine Wunde, informieren wir mit Ihrem Einverständnis die behandelnde Praxis.

So kommt die Behandlungspflege zustande

Für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Es reicht die ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V.

  • Verordnung: Ihre Arztpraxis stellt sie aus.
  • Übergabe: Sie geben uns die Verordnung, wir klären die Details.
  • Genehmigung: Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Leistung.

Medikamente

Richten, verabreichen und auf Wirkung und Nebenwirkungen achten.

Wunden

Verbandswechsel und Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung.

Kontrollen

Blutdruck und Blutzucker messen und Werte dokumentieren.

Typische Aufgaben

Kosten und Zuzahlung

Die Krankenkasse übernimmt die verordnete Behandlungspflege. Bei gesetzlich Versicherten kann eine Zuzahlung anfallen, wenn keine Befreiung besteht. Wir erklären Ihnen, was das bei Ihnen bedeutet.

Häufige Fragen: Behandlungspflege

Wer verordnet Behandlungspflege?

Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachpraxis. Auch das Krankenhaus kann bei der Entlassung häusliche Krankenpflege für einen kurzen Übergangszeitraum verordnen.

Muss ich einen Pflegegrad haben?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und hängt von der ärztlichen Verordnung ab, nicht vom Pflegegrad.

Was ist, wenn die Verordnung ausläuft?

Wir behalten die Laufzeit im Blick und erinnern Sie rechtzeitig, damit Sie bei Bedarf eine Folgeverordnung bei Ihrer Praxis anfragen können.

Weitere Themen

Schreiben Sie uns

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich, gern bei Ihnen zu Hause.