Medizinische Pflege bei Ihnen zu Hause
Behandlungspflege ist medizinische Pflege nach Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Damit lässt sich eine Therapie zu Hause fortsetzen und ein Klinikaufenthalt oft verkürzen oder vermeiden. Unsere Pflegefachkräfte führen die Maßnahmen aus und dokumentieren jeden Einsatz.
Abgestimmt mit Ihrer Arztpraxis
Wenn sich etwas verändert, etwa der Blutzucker oder eine Wunde, informieren wir mit Ihrem Einverständnis die behandelnde Praxis.
So kommt die Behandlungspflege zustande
Für Behandlungspflege brauchen Sie keinen Pflegegrad. Es reicht die ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V.
- Verordnung: Ihre Arztpraxis stellt sie aus.
- Übergabe: Sie geben uns die Verordnung, wir klären die Details.
- Genehmigung: Die Krankenkasse prüft und genehmigt die Leistung.
Medikamente
Richten, verabreichen und auf Wirkung und Nebenwirkungen achten.
Wunden
Verbandswechsel und Wundversorgung nach ärztlicher Anordnung.
Kontrollen
Blutdruck und Blutzucker messen und Werte dokumentieren.
Typische Aufgaben
- Medikamentengabe
- Injektionen, zum Beispiel Insulin
- Blutzuckermessung
- Blutdruckkontrolle
- Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe
Kosten und Zuzahlung
Die Krankenkasse übernimmt die verordnete Behandlungspflege. Bei gesetzlich Versicherten kann eine Zuzahlung anfallen, wenn keine Befreiung besteht. Wir erklären Ihnen, was das bei Ihnen bedeutet.
Häufige Fragen: Behandlungspflege
Wer verordnet Behandlungspflege?
Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder eine Fachpraxis. Auch das Krankenhaus kann bei der Entlassung häusliche Krankenpflege für einen kurzen Übergangszeitraum verordnen.
Muss ich einen Pflegegrad haben?
Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse und hängt von der ärztlichen Verordnung ab, nicht vom Pflegegrad.
Was ist, wenn die Verordnung ausläuft?
Wir behalten die Laufzeit im Blick und erinnern Sie rechtzeitig, damit Sie bei Bedarf eine Folgeverordnung bei Ihrer Praxis anfragen können.
