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Leistungen

Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Wann Pflegegeld passt, wann die Sachleistung eines Pflegedienstes sinnvoll ist und wie beides zusammengeht.

Zwei Möglichkeiten ab Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 unterstützt die Pflegekasse die Pflege zu Hause auf zwei Wegen: Sie bekommen Geld und organisieren die Pflege selbst, oder ein zugelassener Pflegedienst übernimmt die Pflege und rechnet direkt mit der Kasse ab. Beides lässt sich kombinieren.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI

Das Pflegegeld geht an die pflegebedürftige Person. Damit können Sie zum Beispiel Angehörige unterstützen, die die Pflege übernehmen.

  • Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
  • Die Pflege ist durch Angehörige oder Bekannte sichergestellt.
  • Regelmäßiger Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht.

Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI

Bei der Sachleistung übernimmt ein Pflegedienst Aufgaben wie Körperpflege, Haushalt oder Betreuung. Die Kasse zahlt bis zu einem festen Monatsbetrag direkt an den Dienst.

  • Voraussetzung: Pflegegrad 2 bis 5
  • Der Betrag für die Sachleistung ist höher als das Pflegegeld.
  • Kein zusätzlicher Beratungsbesuch nötig.

Beides kombinieren

Beispiel: Der Pflegedienst übernimmt das Duschen am Morgen, die Familie den Rest des Tages. Dann wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Mehr dazu unter Kombinationsleistung.

Welche Variante passt?

Die genauen Monatsbeträge je Pflegegrad nennt Ihnen Ihre Pflegekasse. Im Erstgespräch rechnen wir gern durch, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026

Häufige Fragen

Kann ich später wechseln?

Ja. Wenn sich die Situation ändert, können Sie mit der Pflegekasse eine andere Aufteilung vereinbaren. Wir beraten Sie, wann ein Wechsel sinnvoll ist.

Muss ich das Pflegegeld nachweisen?

Sie müssen nicht belegen, wofür Sie das Pflegegeld ausgeben. Pflicht ist aber der regelmäßige Beratungsbesuch, solange Sie nur Pflegegeld beziehen.

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht unter anderem der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

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Fragen zu Ihrer Situation?

Wir helfen beim Antrag und erklären, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.