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Leistungen

Pflegegrade einfach erklärt

Was die fünf Pflegegrade bedeuten, wie die Punkte zustande kommen und worauf die Begutachtung achtet.

Was ein Pflegegrad aussagt

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Einzelne Diagnosen zählen weniger als die Frage, was jemand noch allein schafft und wobei Hilfe nötig ist. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dabei gleichermaßen berücksichtigt.

Grundlage ist eine Begutachtung

Nach dem Antrag schaut sich eine Gutachterin oder ein Gutachter Ihre Situation zu Hause an. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof.

Die sechs Bereiche der Begutachtung

Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche mit unterschiedlichem Gewicht. Am stärksten zählt die Selbstversorgung.

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Geistige Fähigkeiten oder Verhalten: zusammen 15 Prozent, es zählt der höhere Wert
  • Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Umgang mit Krankheit und Therapie: 20 Prozent
  • Alltag und soziale Kontakte: 15 Prozent

Mobilität

Aufstehen, Treppensteigen, sich in der Wohnung bewegen.

Verstehen und Verhalten

Orientierung, Erinnerung, Gespräche, nächtliche Unruhe.

Selbstversorgung

Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang.

Punkte und Pflegegrade nach geltendem Recht

Aus den gewichteten Punkten aller Bereiche entsteht ein Gesamtwert zwischen 0 und 100. Daraus ergibt sich der Pflegegrad:

PflegegradGesamtpunkteBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
1ab 12,5 bis unter 27gering
2ab 27 bis unter 47,5erheblich
3ab 47,5 bis unter 70schwer
4ab 70 bis unter 90schwerst
5ab 90 bis 100schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Quelle: § 15 SGB XI, gesetze-im-internet.de

Was der Pflegegrad bringt

Ab Pflegegrad 1 gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag und Beratung. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu. Mit höherem Pflegegrad steigen die Leistungen. Die aktuellen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026

Häufige Fragen

Kann sich der Pflegegrad ändern?

Ja. Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dann wird erneut begutachtet.

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel automatisch, es hilft bei der Begründung.

Zählt Demenz bei der Einstufung?

Ja. Geistige Fähigkeiten und Verhaltensweisen sind ein eigener Bereich der Begutachtung. Menschen mit Demenz werden dadurch genauso berücksichtigt wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

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Fragen zu Ihrer Situation?

Wir helfen beim Antrag und erklären, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.