Fragen in Ruhe klären
Wenn Pflege zum Thema wird, sind viele Begriffe neu: Pflegegrad, Pflegegeld, Sachleistung. Wir beantworten Ihre Fragen in einfachen Worten und nehmen uns Zeit.
Fragen vorher aufschreiben
Schreiben Sie Ihre Fragen vorab auf. Im Gespräch gehen wir sie Punkt für Punkt durch, und Sie bekommen auf Wunsch eine kurze Zusammenfassung.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht und die Pflege allein mit Angehörigen organisiert, muss den Beratungsbesuch regelmäßig nachweisen.
- Pflegegrad 2 und 3: einmal im Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr
- Pflegegrad 1: freiwillig, bei Bedarf
Bei Ihnen zu Hause
Wir schauen, ob die Pflege gut gelingt und wo Entlastung möglich ist.
Nachweis für die Kasse
Mit Ihrem Einverständnis senden wir den Nachweis an die Pflegekasse.
Kosten
Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt die Pflegekasse.
Themen, bei denen wir helfen
- Antrag auf Pflegegrad
- Vorbereitung auf die Begutachtung
- Pflegegeld oder Sachleistung
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Entlastungsbetrag
- Hilfsmittel und Wohnung
Wie die Beratung abläuft
Sie schreiben uns, wir vereinbaren einen Termin, gern bei Ihnen zu Hause. Angehörige dürfen dabei sein. Nach dem Gespräch wissen Sie, welche Schritte als Nächstes sinnvoll sind.
Häufige Fragen: Pflegeberatung
Wer muss einen Beratungsbesuch machen?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und keine Pflegesachleistung eines Pflegedienstes nutzen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch fehlt?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Deshalb erinnern wir Sie gern rechtzeitig an den nächsten Termin.
Können Angehörige dabei sein?
Ja, sehr gern. Oft kennen Angehörige den Alltag am besten und haben eigene Fragen.
