Was ein Pflegegrad aussagt
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Einzelne Diagnosen zählen weniger als die Frage, was jemand noch allein schafft und wobei Hilfe nötig ist. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden dabei gleichermaßen berücksichtigt.
Grundlage ist eine Begutachtung
Nach dem Antrag schaut sich eine Gutachterin oder ein Gutachter Ihre Situation zu Hause an. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof.
Die sechs Bereiche der Begutachtung
Die Begutachtung bewertet sechs Lebensbereiche mit unterschiedlichem Gewicht. Am stärksten zählt die Selbstversorgung.
- Mobilität: 10 Prozent
- Geistige Fähigkeiten oder Verhalten: zusammen 15 Prozent, es zählt der höhere Wert
- Selbstversorgung: 40 Prozent
- Umgang mit Krankheit und Therapie: 20 Prozent
- Alltag und soziale Kontakte: 15 Prozent
Mobilität
Aufstehen, Treppensteigen, sich in der Wohnung bewegen.
Verstehen und Verhalten
Orientierung, Erinnerung, Gespräche, nächtliche Unruhe.
Selbstversorgung
Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang.
Punkte und Pflegegrade nach geltendem Recht
Aus den gewichteten Punkten aller Bereiche entsteht ein Gesamtwert zwischen 0 und 100. Daraus ergibt sich der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| 1 | ab 12,5 bis unter 27 | gering |
| 2 | ab 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| 3 | ab 47,5 bis unter 70 | schwer |
| 4 | ab 70 bis unter 90 | schwerst |
| 5 | ab 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung |
Quelle: § 15 SGB XI, gesetze-im-internet.de
Was der Pflegegrad bringt
Ab Pflegegrad 1 gibt es unter anderem den Entlastungsbetrag und Beratung. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistung sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege hinzu. Mit höherem Pflegegrad steigen die Leistungen. Die aktuellen Beträge nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026
Häufige Fragen
Kann sich der Pflegegrad ändern?
Ja. Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Dann wird erneut begutachtet.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel automatisch, es hilft bei der Begründung.
Zählt Demenz bei der Einstufung?
Ja. Geistige Fähigkeiten und Verhaltensweisen sind ein eigener Bereich der Begutachtung. Menschen mit Demenz werden dadurch genauso berücksichtigt wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen.