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Leistungen

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Wofür Sie den monatlichen Entlastungsbetrag nutzen können, wie das Ansparen funktioniert und wie abgerechnet wird.

Was der Entlastungsbetrag ist

Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse einen monatlichen Entlastungsbetrag. Das gilt schon ab Pflegegrad 1. Das Geld ist zweckgebunden für bestimmte Hilfen und wird nicht bar ausgezahlt. Die Kasse erstattet die Kosten, wenn Sie Rechnungen einreichen oder der Dienst direkt mit ihr abrechnet.

Wofür Sie ihn einsetzen können

  • Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes, bei Pflegegrad 2 bis 5 aber nicht für die Selbstversorgung wie Körperpflege
  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushalt oder Betreuung
  • Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege

Haushalt

Einkaufen, Putzen und Wäsche durch einen anerkannten Dienst.

Betreuung

Gesellschaft, Spaziergänge und Beschäftigung.

Auszeit

Entlastung für pflegende Angehörige.

Ansparen ist möglich

Was Sie in einem Jahr nicht verbrauchen, können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfällt er.

So rechnen wir ab

Mit Ihrer Zustimmung rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab. Dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Wir behalten im Blick, wie viel Budget noch übrig ist.

Geplante Änderungen

Der Gesetzentwurf vom September 2026 sieht vor, die Entlastungsleistungen ab 2027 neu zu ordnen. Ob und in welcher Form das kommt, entscheidet der Bundestag. Bis dahin gilt die bisherige Regelung.

Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026

Häufige Fragen

Bekomme ich den Entlastungsbetrag ausgezahlt?

Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nur für anerkannte Leistungen erstattet, nicht bar ausgezahlt.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Er steht Ihnen mit Pflegegrad automatisch zu. Sie müssen nur Rechnungen einreichen oder den Dienst zur direkten Abrechnung ermächtigen.

Kann ich den Betrag für Haushaltshilfe nutzen?

Ja, wenn der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist oder ein zugelassener Pflegedienst die Leistung erbringt.

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Fragen zu Ihrer Situation?

Wir helfen beim Antrag und erklären, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.