Wenn Familie und Pflegedienst zusammenarbeiten
In vielen Familien übernimmt der Pflegedienst bestimmte Aufgaben, und Angehörige kümmern sich um den Rest. Dafür gibt es die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Sie nutzen einen Teil der Pflegesachleistung und bekommen für den nicht genutzten Teil anteilig Pflegegeld.
So wird gerechnet
Nutzen Sie zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung über den Pflegedienst, erhalten Sie noch 40 Prozent des Pflegegeldes. So wird bei allen Pflegegraden ab 2 gerechnet.
Vorteile
- Fachpflege nur für die Aufgaben, bei denen Sie sie brauchen
- Angehörige bleiben eingebunden und werden entlastet
- Das restliche Pflegegeld bleibt erhalten
Beispiel Morgen
Wir übernehmen Duschen und Anziehen, die Familie das Frühstück.
Beispiel Medikamente
Behandlungspflege kommt über die Krankenkasse zusätzlich hinzu.
Beispiel Woche
Zweimal Haushalt durch uns, an den anderen Tagen hilft die Familie.
Wichtige Punkte zur Abrechnung
- Die Aufteilung vereinbaren Sie mit der Pflegekasse.
- Wir rechnen die Sachleistung direkt mit der Kasse ab, die Kasse zahlt das restliche Pflegegeld an Sie.
- Die konkreten Monatsbeträge je Pflegegrad nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.
Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026
Häufige Fragen
Brauche ich bei der Kombinationsleistung einen Beratungsbesuch?
Nein. Der Pflichtberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI gilt nur, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen.
Wer berechnet den Anteil?
Die Pflegekasse berechnet das anteilige Pflegegeld anhand unserer Abrechnung. Wir erklären Ihnen gern vorher, wie viel voraussichtlich übrig bleibt.
Lässt sich die Kombination mit Verhinderungspflege verbinden?
Ja. Wenn Angehörige verhindert sind, kann zusätzlich Verhinderungspflege genutzt werden.