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Leistungen

Pflegegrad beantragen

Schritt für Schritt vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid, mit Tipps für die Begutachtung zu Hause.

So stellen Sie den Antrag

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt. Ein Anruf reicht, der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen das übernehmen, wenn Sie sie bevollmächtigen. Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag des Antrags. Stellen Sie ihn deshalb früh.

Frist für die Entscheidung

In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder in einer palliativen Situation gelten kürzere Fristen.

So läuft es ab

  • Antrag stellen: telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse
  • Beratung nutzen: Die Kasse bietet Ihnen eine Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen an.
  • Begutachtung: Der Medizinische Dienst oder Medicproof besucht Sie zu Hause.
  • Bescheid: Sie erhalten die Entscheidung und auf Wunsch das Gutachten.

Pflegetagebuch führen

Notieren Sie einige Tage lang, wobei Sie Hilfe brauchen. Das hilft beim Gespräch mit der Gutachterin.

Nicht allein bleiben

Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Begutachtung dabei zu sein.

Unterlagen bereitlegen

Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausbriefe griffbereit halten.

Tipps für die Begutachtung

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Begründen Sie, wo das Gutachten Ihre Situation nicht richtig wiedergibt. Wir helfen gern, das Gutachten zu verstehen.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Antragsverfahren Pflegeleistungen

Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026

Häufige Fragen

Wer kann den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn.

Ab wann gibt es Leistungen?

Frühestens ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.

Gibt es Voraussetzungen bei der Versicherung?

Ja. In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.

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Fragen zu Ihrer Situation?

Wir helfen beim Antrag und erklären, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.