So stellen Sie den Antrag
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt. Ein Anruf reicht, der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden. Angehörige, Nachbarn oder Bekannte dürfen das übernehmen, wenn Sie sie bevollmächtigen. Leistungen gibt es frühestens ab dem Tag des Antrags. Stellen Sie ihn deshalb früh.
Frist für die Entscheidung
In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder in einer palliativen Situation gelten kürzere Fristen.
So läuft es ab
- Antrag stellen: telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse
- Beratung nutzen: Die Kasse bietet Ihnen eine Pflegeberatung innerhalb von zwei Wochen an.
- Begutachtung: Der Medizinische Dienst oder Medicproof besucht Sie zu Hause.
- Bescheid: Sie erhalten die Entscheidung und auf Wunsch das Gutachten.
Pflegetagebuch führen
Notieren Sie einige Tage lang, wobei Sie Hilfe brauchen. Das hilft beim Gespräch mit der Gutachterin.
Nicht allein bleiben
Bitten Sie eine vertraute Person, bei der Begutachtung dabei zu sein.
Unterlagen bereitlegen
Arztberichte, Medikamentenplan und Krankenhausbriefe griffbereit halten.
Tipps für die Begutachtung
- Schildern Sie einen normalen, eher schlechten Tag. Viele zeigen sich beim Besuch von ihrer besten Seite.
- Sagen Sie offen, was nicht mehr klappt, auch wenn es unangenehm ist.
- Erwähnen Sie nächtliche Hilfe, Stürze und Vergesslichkeit.
- Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind
Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Begründen Sie, wo das Gutachten Ihre Situation nicht richtig wiedergibt. Wir helfen gern, das Gutachten zu verstehen.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Antragsverfahren Pflegeleistungen
Stand Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Geplant sind ab 2027 unter anderem neue Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 und eine Neuordnung einzelner Leistungen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur Verabschiedung gilt das hier beschriebene Recht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung vom 30. September 2026
Häufige Fragen
Wer kann den Antrag stellen?
Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn.
Ab wann gibt es Leistungen?
Frühestens ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen.
Gibt es Voraussetzungen bei der Versicherung?
Ja. In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag müssen Sie mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder familienversichert gewesen sein.